Projektbremse TR-RESISCAN
Mit der Technischen Richtlinie TR-03138 (TR-RESISCAN)[1] wollte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2013 eine Scan-Richtlinie zur Verfügung stellen, die als regulatorisch belastbare Handreichung für das ersetzende Scannen im öffentlichen Sektor dienen soll. Das war bis dahin nur für steuerlich aufbewahrungspflichtige Dokumente schriftlich legitimiert (sieht man von speziellen Regelungen im Sozialversicherungsrecht ab). An unserer seit damals geäußerten Kritik ändert auch die aktuelle Version 1.5 (Aug. 2024 bzw. Febr. 2025) nichts. Die RESISCAN kann ihren Anspruch zur Erhöhung der Rechtssicherheit nicht erfüllen, Scan-Projekte werden massiv verteuert, ECM/DMS-Projekte erheblich verkompliziert. Hauptgrund: die absurde Nutzung von Kryptografie in der Scanstrecke.









