Nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landes- und Bundesebene ist die „eAkte“, also das elektronische Führen von Verwaltungsakten, momentan voll im Trend.
So empfiehlt ein vom Bundeskabinett im September 2012 beschlossener Regierungsentwurf des sog. „eGovernment-Gesetzes“ z.B. allen Bundesbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften etc. die elektronische Aktenführung.