Die Transferfrist stammt u.E noch aus dem Papierzeitalter und ist mit der digitalen Aktenführung nicht mehr notwendig. Die z.d.A. geschriebenen Papierakten wurden häufig in „Kellerarchiven“ oder anderen Lagerorten im Rahmen der Transferfrist vorgehalten – nur raus aus den Büros mit den geschlossenen Akten. Damit war es den Sachbearbeitern möglich, ggf. kurzfristig/schnell auf z.d.A. geschriebenen Papierunterlagen wieder zuzugreifen. Im DMS ist das ja nicht mehr notwendig. Die digitalen z.d.A. Akten können ja schnell gefunden werden und vom Status „z.d.A“ in den Status „wieder bearbeitbar“ gesetzt werden (bei vorhandener Berechtigung). Eine Transferfrist ist daher in einer DMS-Lösung gar nicht mehr notwendig.