Electronic identification and trust Services. EU-Verordnung Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
Mit der eIDAS Verordnung ist es nun möglich, statt mit den unbeliebten SSEE (Sicheren Signaturerstellungseinheiten, vulgo: Kartenleser) nun per 2-Faktor-Authentifizierung (z.B. mit Smartphone TAN als zweitem Faktor) qualifiziert unterschreiben zu können und somit eine rechtsgültige eigenhändige Unterschrift leisten zu können. Für diejenigen – wenigen – Anwendungsfälle, wo Anwender keine Alternative zur qualifizierten elektronischen Signatur haben, bieten sich somit wesentlich benutzerfreundlichere Verfahren an als die bisherigen – erfolglosen – Bemühungen der Signaturindustrie, die Hardware-abhängigen QES-Lösungen mit Kartenleser zu vermarkten.
Die eEIDAS-VO löst die bisherigen nationalen Regelungen (in Deutschland das SigG) ab.
Wichtig: Wie bisher auch, ist unsere feste Überzeugung, dass eine qualifizierte Signatur im Scan-Prozess in keinster Weise sinnvoll ist (sondern sogar schädlich), also auch nicht, wenn sie wie hier modernere Komponenten erlaubt. Moderner Unsinn ist immer noch Unsinn!