Der Begriff Compliance – der generell „Übereinstimmung“ bedeutet – wird von ECM-Lösungen ausnahmslos im Kontext von regulatorischen Rahmenbedingungen verwendet. Eine ECM-Lösung ist dann „compliant“, wenn sie in Übereinstimmung mit den für diese Anwendungslösung geltenden rechtlichen und sonstigen regulatorischen Anforderungen steht oder diese sogar bei der Umsetzung unterstützt. Dazu gehören also sowohl die klassischen Lösungen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Dokumenten und Unterlagen nach Steuer- und Handelsrecht oder aber externen oder internen Rechtsvorschriften, aber auch Prozessanforderungen für Arbeitsrichtlinien, Regelwerke etc., die sehr branchenindividuell ausgeprägt sein können. So gibt es im Bereich der Personalwirtschaft, im Gesundheitswesen, bei Banken und Versicherung, bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und vielen anderen Branchen sehr konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung der Dokumentverwaltung und der Sicherstellung der Beweisfähigkeit von Unterlagen und Vorgängen. Alle diese regulatorischen Anforderungen werden in der ECM-Branche häufig als Compliance-Anforderungen zusammengefasst.