Besonderes elektronisches Notarpostfach. System zur sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten (und „anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs). Normale E-Mail hat Nachteile bzgl. der Beweisbarkeit des Absenders, der Unveränderbarkeit des Inhaltes und des Zustellzeitpunktes. Daher wurden eine Reihe von Lösungen für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr (ERV : elektronischer Rechtsverkehr) geschaffen.
Für die in Deutschland zugelassenen Notare ist die Nutzung der beN Software XNP seit 1. Januar 2018 verpflichtend.
beN-Mail lässt sich per Export aus dem beN-Client in ein externes Archiv ablegen ablegen. Die dabei entstehende ZIP-Datei enthält:
- Die Nachricht selbst
- Alle Anhänge der Nachricht, wie z.B. PDF-Dokumente
- Zeitstempel/Zeitpunkt des erfolgreichen Versands oder Eingangs der Nachricht
- Prüfprotokoll (Verification Report): Details zu Signaturen des Versenders, des Empfängers und des beN-Systems selbst
- Absenderinformationen
- Strukturdaten (xjustiz_nachricht.xml): Technische Daten zur Struktur der Nachricht
- OSCI-Übertragungsprotokoll (NachrichtenID.xml): Protokolldaten zur Übertragung der Nachricht
- Elektronisches Empfangsbekenntnis (xjustiz_nachricht.html): Falls vorhanden, das elektronische Empfangsbekenntnis.