Abgabenordnung. In der Regel ist die Abgabenordnung vom 16.03.1976 gemeint (AO 1977, BGBl. I S. 613, ber. 1977 I S. 269) mit den jüngsten Änderungen durch Gesetz vom 26.06.2001 (BGBl. I 2001 S. 1310). Steuergrundgesetz, das verschiedene materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften der Steuergesetzgebung zusammenfasst. Die AO regelt im Wesentlichen die Erhebung von Steuern, Besteuerungsverfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. DMS-relevant ist die AO, weil sie die Grundlagen der Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung der steuerlich relevanten Unterlagen definiert. Konkret verlangt die AO in den §§ 146 und 147 AO die „ordnungsgemäße Aufbewahrung“ der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, was in zahlreichen BMF-Schreiben und der GOBS von 1995 konkretisiert wurde. Beide Paragraphen wurden mit Wirkung vom 1.1.2002 dahingehend geändert, dass solche Unterlagen, die in digitaler Form entstanden oder zugegangen sind, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies bedeutet in der Regel ein Verbot des – früher erlaubten – Ausdruckens/Verfilmens und nachfolgender Vernichtung der elektronischen Informationen.