Ein Aktenplan ist ein vor allem in öffentlichen Verwaltungen verwendetes Ordnungssystem zur systematischen Gliederung für den Aktenbestand, nach der sich die Vergabe des Aktenzeichens und die Aufbewahrung in einer Verwaltung oder eines Unternehmens richtet.
Aktenpläne sind i.d.R. hierarchisch in Hauptgruppe -> Obergruppe -> Gruppe -> Untergruppe – > Betreffseinheit gegliedert. Darunter werden Akten und Vorgänge geführt. Aktenzeichen dienen der Kurz-Bezeichnung von Aktenplan-Elementen im Sinne einer Gliederungssystematik. Beispiel für Aktenpläne sind die Aktenpläne der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Meistens haben Aktenpläne einen mehrstufigen numerischen Präfix, der den Hierarchiegruppen zugeordnet ist. Meistens werden auch Standard-Aktenpläne den jeweiligen individuellen Anforderungen angepasst.
Häufig werden nicht die Fallakten, sondern nur die Sachakten in Aktenplänen verwaltet. Fallakten werden manchmal in speziellen IT-Fachanwendungen geführt und unterliegen der dortigen Ordnungslogik. Denkbar ist aber ein Absprung aus dem Aktenplan auf Fallakten oder die IT-Anwendungen.