Im April 2013 erschien der erste Entwurf der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff oder kurz GoBD. Diese neuen Grundsätze sollen die bereits 1995 erschienenen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die im Jahre 2001 für den elektronischen Datenzugriff hinzugekommenen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ablösen.
Die „eAkte“ ist momentan in aller Munde. Zwei aktuelle Meldungen aus der eGovernment, Ausgabe Nr. 01/13, unterstreichen diese Tendenz: so gehört die eAkte in Bayern zu den wesentlichen Rahmenbedingungen einer modernen Verwaltung und wurde kürzlich zur „Chefsache“ des Ministerpräsidenten erklärt. In Hannover soll einer bereits im Rahmen eines Pilotprojekts im Landesinnenministerium eingeführten eAkte mit geänderter technologischer Infrastruktur neuer Schwung gegeben werden. Aber die eAkte ist nicht nur für Landesbehörden von Interesse.








