Unter Hybridakte wird eine Lösung verstanden, bei der parallel neben der elektronischen Akte noch ganz oder teilweise Bestände der Papierakte geführt werden. Dies kann rechtliche, betriebswirtschaftliche oder praktische Gründe haben. Beispiel für rechtliche Gründe: Urkunden sind nur im Original gültig. Betriebswirtschaftliche Gründe: Die Altakten im Keller mit äußerst seltenem Zugriff. Praktische Gründe: die DVD-Sammlung mit großen Videodateien.