Tätigkeit, die angewendet wird, um ausgehend von einem analogen Objekt ein digitales Abbild zu schaffen.
Die Digitalisierung von Dokumenten erfolgt in der Regel durch das Scannen der entsprechenden Vorlage, vermehrt auch durch den Einsatz von Digitalkameras und Smartphone-/Tablet-Kameras. Das Ergebnis der Digitalisierung von Dokumenten stellt zumindest eine bildhafte elektronische Wiedergabe (Kopie) dar, in weiteren Ausbaustufen können auch gesamte Texte oder einzelne Datenfelder aus dem digitalisierten Abbild ausgelesen werden. Die Digitalisierung von Prozessen bezeichnet die Neuorganisation von (Fach-)Prozessen, die vermehrt EDV-gestützt oder gar EDV-gesteuert ablaufen kann. Das EDV-System zur Prozesssteuerung übernimmt hierbei teilweise oder vollständig die Funktion der Prozesssteuerung (Prozessablaufregelwerk), der Ablaufprotokollierung sowie der Datenversorgung für den Prozess bzw. die Datenweitergabe an die Fachsysteme aus dem Prozess.