Besonderes elektronisches Anwaltspostfach. System zur sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten (und „anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs). Normale E-Mail hat Nachteile bzgl. der Beweisbarkeit des Absenders, der Unveränderbarkeit des Inhaltes und des Zustellzeitpunktes. Daher wurden eine Reihe von Lösungen für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr (ERV : elektronischer Rechtsverkehr) geschaffen. Neben dem beA gibt es auch besondere elektronische Postfachsysteme für Behörden (beBPo), Steuerberater (beSt) und Notare (beN) sowie für die Kommunikation von Bürgern zu Behörden (eBO).
Alle diese Systeme setzen nicht auf Standardmailsystemen auf, sondern nutzen eine besondere Infrastruktur und spezielle Clients.
Der Versand von Unterlagen vom Anwalt an die Gerichte erfolgt entweder aus der Kanzleisoftware (die an beA angebunden ist) oder durch Upload in den beA-Client.
Für die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist die Nutzung der beA Software seit 2018 verpflichtend, auch wenn manche Gerichte die elektronisch mangels eingehenden Unterlagen Ausstattung noch ausdrucken, was aber nur ein temporäres Problem sein sollte.
beA ist nicht für die dauerhafte Archivierung konzipiert. beA-Mail lässt sich per Export aus dem beA-Client in ein externes Archiv ablegen ablegen. Die dabei entstehende ZIP-Datei enthält ((Quelle: Handbuch.bea.brak, Stand Sept. 2024):
- das OSCI-Übertragungsprotokoll (NachrichtenID.xml),
- die Nachricht selbst (Export),
- den Freitext innerhalb der Nachricht (Message),
- das Prüfprotokoll (VerificationReport),
- die Absenderinformationen (BusinessCard),
- die Strukturdaten (xjustiz_nachricht.xml), falls vorhanden,
- sowie die Anhänge der Nachricht samt Signatur, falls vorhanden und
- das elektronische Empfangsbekenntnis (xjustiz_nachricht.html), falls vorhanden.