In beinahe jedem unserer ECM-Projekte kommt das Thema der elektronischen Signatur auf den Tisch. Der Grund ist einfach: In durchgängig digitalen Dokumentprozessen – also ohne System- und Medienbruch – sollen Dokumente oder Vorgänge von Menschen bearbeitet werden und mit Bearbeitungsvermerken versehen werden. Die fachliche Funktion eines solchen Vermerks kann eine Genehmigung oder Freigabe sein, eine Anmerkung, eine Kenntnisnahmeerklärung oder eine „richtige Unterschrift“ in denjenigen Fällen, für die der Gesetzgeber oder ein internes Regelwerk die sogenannte Schriftform vorschreibt. Mit der
18
Dez
2017