Am 14. November 2014 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – oder kurz GoBD – erschienen. Sie lösen die 1995 erschienenen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) und die im Jahre 2001 für den elektronischen Datenzugriff hinzugekommenen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ab.
Zu diesen neuen Anforderungen ist ein Praxisleitfaden erschienen, der auf über 140 Seiten die Inhalte der GoBD interpretiert und Hinweise für die praktische Umsetzung liefert. Es wird hierbei auf die folgenden Themenbereiche eingegangen:
- Allgemeine Ordnungsmäßigkeitskriterien
- Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen
- Aufbewahrung von Dokumenten und Daten
- Datenzugriff und Sicherstellung Auswertbarkeit
- Systemwechsel, -änderung und Auslagerung
- Scannen von Papierdokumenten
- Besonderheiten bei E-Mails
- Verfahrensdokumentation
- Elektronische Rechnungen und das ZUGfERD-Format
- Zertifizierung und Testate
Je Themenbereich werden die Anforderungen der GoBD dargestellt und Prüfhinweise auf Fragestellungen gegeben, die abgearbeitet werden können. Ergänzend gibt es Kommentierung und Hilfestellungen zum Thema. Hierbei wird häufig auf weitere Quellen verwiesen, die für das Thema relevant sind, bspw. auf IDW-Verlautbarungen, andere BMF-Schreiben oder weitere Sekundärliteratur.
Der Praxisleitfaden ist ein Gemeinschaftswerk von Zöller & Partner GmbH, Peters, Schönberger & Partner mbB und der EASY SOFTWARE AG. So wurden die Sichtweitweise von DMS-Beratern, Wirtschaftsprüften und DMS-Herstellern berücksichtigt.
Das Werk wird regelmäßig aktualisiert und mit Verweisen auf andere Quellen oder neue Verlautbarungen ergänzt. Es ist im Download-Bereich unserer Website unter www.zoeller.de verfügbar.