Im Sinne des Signaturgesetzes ist ein Zeitstempel die Bescheinigung, dass ein elektronisches Dokument dem Urheber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zeitstempels vorgelegen hat. Ein Zeitstempel enthält neben der gesetzlich gültigen Zeit (von einem entsprechenden Zeitdienst oder Zeitserver) einen Hashwert des Dokumenteninhalts und ist damit untrennbar mit dem Dokument verknüpft.