Handelsgesetzbuch. Aufbewahrungsrelevante Vorschriften finden sich vor allem im Dritten Buch (Handelsbücher), erster Abschnitt (Vorschriften für alle Kaufleute) in den §§ 239 und 257. Die Aufbewahrungsvorschriften in HBG waren bis 1.1.2002 weitgehend identisch mit den Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Erst danach kam es im Bereich der steuerlichen Aufbewahrung zu weiteren Anforderungen (siehe hierzu GDPdU) und damit bis heute zu einer Abweichung bei den Aufbewahrungsvorschriften zwischen AO und HGB.