Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Verwaltungsanweisung, die mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juli 2001 (es gab auch eine Vorläuferversion vom Oktober 2000) an die obersten Finanzbehörden der Länder verteilt wurden. Sie definieren die Regeln für die Außenprüfungen ab dem 1. Januar 2002, dem Tag an dem die neue Abgabenordnung in Kraft trat. Im Herbst 2012 aktualisiert wegen des Wegfalls der Signaturpflicht bei vorsteuerabzugsfähigen, elektronischen Eingangsrechnungen. Am 14. November 2014 wurden die GDPdU (und gleichzeitig die GoBS) ersetzt durch die GoBD.