Früher wurde der Begriff digitale Signatur von der elektronischen Signatur abgegrenzt, aber selten einheitlich. Praktisch gibt es aber keinen Unterschied zwischen „elektronisch“ und „digital“. Wir kennen kein „elektronisches“ Verfahren, in dem die Daten nicht digital sondern „analog“ entstehen.
Daher werden die Begriffe „elektronische Signatur“ und „digitale Signatur“ synonym verwendet. Einige Quellen definieren die digitale Signatur als diejenige, die mit Hilfe kryptografischer Komponenten zustande kommt, während die für solche Signaturen massgebliche europäische Regelung , die eIDAS-Verordnung nur den Begriff „elektronische Signaturen“ verwendet, der Begriff digitale Signaturen kommt in der eIDAS-Verordnung nicht vor, auch nicht zur Abgrenzung.
Bei Zöller & Partner verwenden wir daher – analog zur eIDAS-Verordnung, nur den Begriff –> elektronische Signatur.