Archival Information Package. Die ursprüngliche Definition ging aus der OASIS-Spezifikation vom Januar 2002 hervor. Ein AIP umfasst sowohl die aufzubewahrende Information (zum Beispiel ein gescanntes Dokument, eine PDF-Datei etc.) als auch die zur Verwaltung notwendigen Attribute (die so genannte Preservation Description Information – PDI). Diese können umfassen: Herkunft, Zugriffsrechte, Metadaten, Aufbewahrungsfristen etc.
PDI werden zusammen mit dem eigentlichen Archivierungsobjekt aufbewahrt. Das grundlegende Prinzip von AIP findet sich auch in der Technischen Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), TR-ESOR (TR 03125), die ein Verfahren zur Aufbewahrung kryptografisch signierter Unterlagen beschreibt, für die eine Verpflichtung zur Nachsignatur (Beweiswerterhaltung) besteht.